Ziel aller am Schulleben Beteiligten ist es, ein Klima zu schaffen, in dem gegenseitiges Vertrauen und das Gefühl der Zusammengehörigkeit entstehen und erhalten werden können.

Das ist möglich, wenn Fairness, Toleranz, Rücksichtnahme und Respekt unseren Umgang miteinander bestimmen.

Diese von Schülern, Eltern und Lehrern beider Schulen gemeinsam in den Schulkonferenzen beschlossene Schul- und Hausordnung hat also den Zweck, unser Zusammenleben positiv zu gestalten.
Schutz der Umwelt und des Klimas sowie der schonende Umgang mit Ressourcen sind oberste Ziele unserer Schulen.
Bewusster Umgang mit Energie und Müllvermeidung sind unabdingbar.

Präambel der Schul- und Hausordnung für die Wentzinger-Schulen

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Die vollständige Version der Schul- und Hausordnung finden Sie hier.

Das Wichtigste aus der Hausordnung des Wentzinger – Gymnasiums zusammengefasst:


1. Zugang zur Schule
• Auf dem Schulgelände herrscht Fahrverbot. Ausgenommen sind Zulieferdienste, Radfahrerinnen und Radfahrer, die Schritttempo fahren.
• Auf dem Weg vor dem Gymnasiumseingang zwischen Hägle und Falkenbergerstraße bleibt das Fahrradfahren verboten.


2. Aufenthalt vor dem Unterricht
• Vor dem Unterricht halten sich die Schülerinnen und Schüler im Foyer beider Schulen oder in Z 200 auf.
• Lediglich die Kursstufe darf auch in die Aufenthaltsräume in Z300 gehen. Nach dem Läuten um 7:40 Uhr dürfen die Unterrichtstrakte betreten werden.
• In den Fachraumtrakten warten die Schülerinnen und Schüler in den Treppenhäusern, bis die jeweilige Fachlehrkraft kommt.


3. Pausenregelungen
• In den großen Pausen gehen alle Schülerinnen und Schüler umgehend nach draußen auf den Schulhof oder halten sich in Z200 auf.
• Ausnahmen: Die Kursstufe darf sich in den Aufenthaltsräumen in Z300 aufhalten, kann wie alle Oberstufenschülerinnen und -schüler die Dachterrasse benutzen oder sich wie alle anderen im Z200 bzw. draußen aufhalten. Ein Wechsel ist während der Pause nicht mehr möglich.
• Der Aufenthalt im Fahrradkeller ist verboten.


4. Nutzung elektronischer Geräte (Handys, Smartphones, Tablets, …)
• Die Nutzung der Geräte ist im Schulhaus und auf dem Schulgelände von 7:40 – 13:05 Uhr und von 13:50 – 15:30 Uhr verboten. Das Nutzungsverbot hat nichts mit dem individuellen Unterrichtsschluss zu tun.
• Konsequenzen bei Verletzung des Verbots:
◦ Die Lehrkräfte sind berechtigt, das Gerät einzusammeln und zur Direktion zu bringen.
◦ Dort kann es von den Schülerinnen und Schülern des Gymnasiums ab 15:30 Uhr und von denen der Realschule ab 13:05 Uhr abgeholt werden.
◦ Im Wiederholungsfall wird ein Sozialdienst verhängt.
• Erlaubt ist die Nutzung in den Lehrerzimmern und den Aufenthaltsräumen der Kursstufe, sowie zu Unterrichtszwecken im Unterricht nach ausdrücklicher Freigabe durch die Lehrkraft.


5. Befolgen von Anordnungen
• Wir gehen respektvoll miteinander um. Wir befolgen die Anweisungen der Lehrerinnen und Lehrer aller drei Schulen des Campus, wie auch des übrigen Hauspersonals.
• Das Betreten der Stadtteilbibliothek schließt die Verpflichtung zu ruhiger, lesender Beschäftigung ein. Die Bibliothek ist kein Pausenraum. Wer sich wiederholt den Anordnungen des dortigen Personals widersetzt, muss mit einem Platzverweis rechnen.
• Den Reinigungskräften und den Hausmeistern wird Respekt gezollt.
• Dies gilt ebenso für das Personal in der Mensa, im Ganztag und im Lernatelier.


6. Abfall im Haus
• Alle Abfälle müssen in die dafür vorgesehenen Trennbehälter geworfen werden.
• Tetrapacks, Getränkedosen und Kaugummis sind verboten.
• Pizzakartons werden zusammengefaltet und in die Papierbehälter gesteckt oder daneben gestapelt.


7. Verhalten im Haus
• Wir wenden keine körperliche und verbale Gewalt gegen andere Personen an,
• Wir verhalten uns rücksichtsvoll und rennen nicht im Schulhaus.


8. Verlassen des Schulgeländes
• Schülerinnen und Schüler aus der Unterstufe Klasse 5-7 dürfen das Schulgelände erst nach dem Unterrichtsende verlassen (das gilt auch für den Bäcker hinter dem Berg!).
• Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 8 dürfen das Schulgelände in den Pausen nach schriftlichem Einverständnis der Eltern verlassen.


9. Abmeldung und Befreiung vom Unterricht
• Schülerinnen und Schüler aus den Klassen 5-11 füllen mit ihrer jeweiligen Fachlehrkraft einen Eintrag im Informationsheft aus und gehen damit zum Sekretariat.
• Schülerinnen und Schüler der Kursstufe müssen im Sekretariat einen entsprechenden Antrag ausfüllen.
• Bei vorhersehbaren Terminen (z.B.: Arzttermine, familiäre Termine, religiöse Feiertage, …) müssen sich die Schülerinnen und Schüler rechtzeitig vorher mit einem schriftlichen Antrag befreien lassen: für die Fachstunde bei der Fachlehrkraft, für bis zu zwei Tage bei der Klassenlehrerin, dem Klassenlehrer, und
ab drei Tagen bzw. unmittelbar vor und nach den Ferien bei der Direktion.


10. Entschuldigungen
• Wünschenswert ist eine Krankmeldung am ersten Tag der Krankheit via Email an „schuelerkrankmeldung (‘at’) wentz-gym.de“ oder auch via Telefon im Sekretariat.
• Ist ein Schüler oder eine Schülerin wegen Krankheit verhindert, den Unterricht zu besuchen, muss spätestens am nächsten Tag eine telefonische, elektronische oder schriftliche Entschuldigung erfolgen. Im Falle einer telefonischen oder elektronischen Entschuldigung ist die schriftliche Entschuldigung binnen dreier Tage nachzureichen. Ansonsten zählt dies als unentschuldigtes Fehlen.
• Versäumte Leistungsfeststellungen, die nicht gültig entschuldigt sind, werden mit der Note Sechs bzw. null Punkten bewertet.


11. Fernbleiben der Lehrperson
• Die Klassensprecherin oder der Klassensprecher melden sich nach fünf Minuten im Schülersekretariat

Stand: Juli 2020