1. Allgemeine Rahmenbedingungen für den Fernunterricht
Schulpflicht
Die Teilnahme am Fernunterricht unterliegt der Schulpflicht. Zu Beginn jedes Unterrichts wird von den Lehrkräften die Anwesenheit kontrolliert und dokumentiert.
Krankmeldungen und Abwesenheiten
Schüler*innen, die wegen Krankheit nicht am Unterricht teilnehmen können, werden auf dem üblichen Weg vor dem Unterricht im Sekretariat abgemeldet. Im Falle von geplanten Abwesenheiten nehmen die Eltern im Vorfeld mit der Klassenleitung oder den betreffenden Fachlehrkräften Kontakt auf und stellen dort den Antrag auf Befreiung. Bei einer Befreiung von mehr als zwei Tagen oder Tagen, die unmittelbar an Ferien grenzen, läuft die Antragstellung über die Schulleitung.
Stundenplan
Wann immer es möglich ist, folgt der Unterrichtstag dem regulären Stundenplan der Klasse. Auf diese Weise bleiben die Schüler*innen in ihrer bewährten Struktur des Tages, Pausen sind eingebaut und ermöglichen Erholungsphasen zwischen den einzelnen Unterrichtsphasen.
Online-Plattformen
Die Kommunikation zwischen Lehrkraft und Schüler*innen erfolgt über die Online-Plattformen Moodle und Big Blue Button. Moodle bietet uns Lehrer*innen die Möglichkeit, mit unseren Schüler*innen in Kontakt zu bleiben und Materialien oder Arbeitsaufträge einzustellen, die die Schüler*innen unproblematisch abrufen können. Für unterrichtliche Phasen, in denen wir z.B. Arbeitsaufträge erklären, Diskussionen führen oder Rückmeldungen geben, nutzen wir das Videokonferenzsystem Big Blue Button.
Rückmeldungen
Wie auch im regulären Präsenzunterricht bekommen die Schüler*innen Rückmeldungen zu ihren Arbeiten. Dies kann individuell oder auch exemplarisch durch Bereitstellung oder Besprechungen von Beispiellösungen geschehen. Unabhängig von der gewählten Arbeits- und Rückmeldeform besteht diese Rückkopplung auf jeden Fall wöchentlich.
Unterricht ist ein geschützter Raum für Schüler*innen und Lehrer*innen
Es ist uns wichtig, dass sich alle Mitglieder der Schulgemeinschaft an die Vorgaben des Datenschutzes halten. Ein Aufzeichnen des Unterrichts ist ebenso untersagt wie die Teilnahme von Personen, die nicht Teil der Klasse sind. Dies bezieht sich auch auf die Eltern.
Regeln für den Fernunterricht für Schüler*innen
Damit das Lernen in der Zeit eines möglichen Fernunterrichts so effektiv wie möglich ist, haben wir als Schule Regeln festgelegt, die das Lernen und Arbeiten der Schülerinnen und Schüler unterstützen sollen. Diese Regeln unterscheiden sich kaum von den Regeln, die im Klassenraum gelten.
Ich bin organisiert
- Ich habe einen Arbeitsplatz (Tisch und Stuhl) und nehme vom Arbeitsplatz aus am Fernunterricht teil.
- Ich habe vor dem Unterrichtsbeginn alle notwendigen Materialien für den Unterricht bereitgelegt.
Ich bin zuverlässig
- Ich bin rechtzeitig zum Stundenbeginn online im Moodle-Kurs angemeldet.
- Ich melde mich bei der Lehrkraft ab, wenn ich den Raum kurzzeitig verlassen muss.
- Ich arbeite gewissenhaft an meinen Aufgaben.
- Ich melde mich im Vorfeld ab, wenn ich nicht am Unterricht teilnehmen kann.
Ich bin engagiert
- Ich beteilige mich aktiv am Unterricht.
- Ich gebe jederzeit mein Bestes.
- Ich schalte den Computer in den Pausen aus und bewege mich.
Ich bin respektvoll im Umgang mit Mitschüler*innen und Lehrer*innen
- Ich befinde mich an meinem Arbeitsplatz.
- Ich habe in Videokonferenzen nach Möglichkeit meine Kamera eingeschaltet, wenn ich einen längeren Redebeitrag habe.
- Ich stelle mich auf „lautlos“, wenn ich keine Unterrichtbeiträge leiste.
- Ich nutze keine anderen Medien während der Unterrichtszeit, insbesondere keine Mobiltelefone.
- Ich nutze den Chat nur für unterrichtliche Zwecke.
- Ich zeichne den Unterricht nicht auf.
2. Leistungsfeststellungen
Allgemeines zur Leistungsfeststellung
Grundsätzlich können alle Leistungen des Fernunterrichts zur Leistungsfeststellung herangezogen werden, dies beinhaltet ausdrücklich auch die Leistungen während Videokonferenzen.
Mündliche Leistungen
Mündliche Leistungsfeststellungen sind im Fernunterricht möglich.
Klassenarbeiten
Schriftliche Leistungsfeststellungen müssen aus Gründen der Chancengleichheit in der Schule stattfinden. Klassenarbeiten und Klausuren werden dann geschrieben, wenn sich in Quarantäne befindliche Schüler*innen oder Klassen wieder in der Schule sind.
3. Szenarien des Fernunterrichts
Folgende Szenarien des Fernunterrichts am Wentzinger-Gymnasium finden bereits statt oder sind vorstellbar:
Lehrer*innen dauerhaft im Fernunterricht
Es befinden sich derzeit sechs Kolleg*innen dauerhaft im Fernunterricht. Hierfür wurden feste Zeiten im Stundenplan eingerichtet, die Klassen nehmen am Unterricht über Moodle oder BBB überwiegend von zu Hause aus teil. Klassen, die in der Schule am Fernunterricht teilnehmen, benutzen unter Aufsicht die Computerräume der Schule. Desinfizierte Headset können in der Schule ausgeliehen werden, die Nutzung eines eigenen Headsets ist ebenfalls möglich und aus Hygienegründen sehr sinnvoll.
Schüler*innen dauerhaft im Fernunterricht
Die Schüler*innen, die sich derzeit dauerhaft im Fernunterricht befinden, werden von einer Lehrkraft betreut, die als Ansprechpartner/in einen engen Kontakt hält. Die Fachlehrer*innen stellen Unterrichtsmaterialien, Tafelbilder, Aufschriebe, Erklärungen in Moodle ein, sodass Inhalte des Unterrichts nachvollzogen und bearbeitet werden können. Die Hausaufgabenpaten übermitteln regelmäßig ihre Materialien und beantworten erste Fragen.
Vorübergehende Quarantäne
a) einzelne Schüler*innen zu Hause
In diesem Fall werden die Schüler*innen so betreut wie auch die Schüler*innen, die dauerhaft im Fernunterricht sind.
b) Ganze Klasse zu Hause, Fachlehrer*innen zu Hause oder in der Schule
Der Unterricht findet über Moodle und BBB nach Plan statt. Es gelten die Regeln des Fernunterrichts für Schüler*innen.
c) Fachlehrer*innen zu Hause, Klasse in der Schule
Im Idealfall wird die Lehrkraft den Unterricht über BBB im Klassenzimmer halten. Dies ist vor allem in der Kursstufe umsetzbar, in weiteren Jahrgangsstufen wäre eine zusätzliche Lehrkraft zur Aufsicht im Klassenzimmer vonnöten. Inwiefern wir Stundenpläne anpassen und Phasen des Lernens in der Schule mit Phasen des Unterrichts zu Hause kombinieren müssen, hängt von vielen Faktoren ab, die je nach Fall geprüft werden müssen.
Schulschließung
Sollte entschieden werden, dass Präsenzunterricht nicht mehr möglich ist und die Schule temporär zu schließen ist, wird der gesamte Unterricht aller Klassen im Fernunterricht stattfinden. In diesem Fall wären alle Schüler*innen und alle Kolleg*innen zu Hause, sodass der Fernunterricht nach Stundenplan ablaufen kann.
5. Vorbereitende Maßnahmen
Kollegium
In schulinternen Fortbildungen wurden Kolleg*innen in die Nutzung von Moodle und BBB eingeführt, Fachlehrer*innen haben für ihre Klassen Moodle-Kurse eingerichtet, sodass ein schneller Umstieg auf das Fernlernen möglich ist.
Schüler*innen
Die Schüler*innen der 5. Klassen werden in ihrem Fach Medienkunde mit Moodle und BBB vertraut gemacht, sodass sie wissen, was im Falle einer Quarantäne auf sie zukommt. Alle Schüler*innen müssen ihren Zugang zu Moodle überprüfen und sicherstellen, dass eine funktionierende Email-Adresse in Moodle hinterlegt ist. Dies hilft für eine schnelle und verlässliche Kommunikation. Zudem sollten die Schüler*innen überprüfen, ob sie bereits in die Moodle-Kurse eingeschrieben sind oder über einen Einschreibeschlüssel verfügen. Ansonsten sollten die Schüler*innen Kontakt mit der jeweiligen Lehrkraft aufnehmen.
Technik
Um verlässlich und sinnvoll am Fernunterricht teilnehmen zu können, müssen Schüler*innen Zugang zu einem Laptop, PC oder Tablet haben. Familien, die über keine geeigneten Endgeräte verfügen, haben sich bei uns an der Schule gemeldet, sodass sie Geräte von uns zur Verfügung gestellt bekommen.
Im Idealfall verfügt das Endgerät über eine Kamera, sodass die Teilnahme an einer Videokonferenz mit Bild möglich ist. Sollte das Gerät kein eingebautes Mikrofon haben, ist ein externes Mikrofon notwendig.
Wichtiger Hinweis für das Einloggen in BBB: Der Link zum Einwählen in eine BBB-Videokonferenz wird den Schüler*innen über Moodle zur Verfügung gestellt. Wichtig beim Einwählen ist dann, dass sich die Schüler*innen mit ihrem Namen anmelden. Bei der Frage des Systems, ob man nur als Zuhörer oder mit Mikrofon teilnehmen möchte, muss „Mikrofon“ gedrückt werden, ansonsten sind die Schüler*innen nicht in der Lage, Beiträge zu leisten. Ein erneutes Anmelden wäre in diesem Fall nötig.
(Marianne Jöllenbeck 23.10.2020)