Verwendungszweck

Das Sofortausstattungsprogramm dient zum Ausgleich sozialer Benachteiligung beim Fernlernen. Zielgruppe des Programms sind in erster Linie Kinder und Jugendliche aus aufgrund ihrer sozialen Lage bedürftigen Familien. Die im Rahmen dieses Programms förderfähige digitale Ausstattung soll dazu beitragen, in Fernlernunterrichtsphasen ggf. auftretende soziale Benachteiligungen dadurch auszugleichen, dass besonders bedürfte Schüler*innen, die keinen Zugang zu mobilen Endgeräten für das Lernen zuhause haben, solche Geräte von den Schulen leihweise erhalten. Die Geräte bleiben im Eigentum der Stadt Freiburg und werden von den Schulen eigenverantwortlich verliehen.

Geräte und Ausstattung

Bei den zur Auswahl stehenden mobilen Endgeräten handelt es sich um iPads (10,2“ 32 GB) und Notebooks (Intel I3 Prozessor, 8 GB RAM, 256 GB SSD, 15,6“ Display,Win10). Diese werden unter Berücksichtigung des Alters und des Verwendungszwecks von uns zugeteilt.

Leihvertrag

Vor der Ausleihe wird ein rechtlich geprüfter Mustervertrag ausgefüllt: Leihvertrag mobiles Endgerät
 Die Nutzung dieses Vertrages ist verbindlich. Die Leihe erfolgt vorerst befristet für das Schuljahr 2020/2021.

Versicherung

Defekte, verlorene und nicht reparable Geräte werden, sofern keine Mutwilligkeit vorliegt, repariert bzw. ersetzt. Der Schaden ist durch die Lernenden bzw. ihre Erziehungsberechtigten zu begleichen. Eltern im Leistungsbezug sind automatisch haftpflichtversichert. 

Zugang zum Internet

Bund und Land haben angekündigt, im Zusammenwirken mit Internetprovidern für Schüler*innen eine vergünstigte Internetflatrate anzubieten. Die Stadt Freiburg wird uns informieren, sobald  hierzu die Umsetzungsdetails bekannt sind.

Auswahl der Begünstigten

Mit dem Kultusministerium wurde abgestimmt, dass die Schulen am besten einschätzen können, wer im Sinne des Förderzwecks Bedarf an entsprechenden Geräten hat. Die Verantwortung für die Festlegung, wer Geräte erhält, liegt deshalb bei der Schulleitung.
Bitte füllen Sie zur Feststellung des Förderbedarfs folgendes Formular aus: Ausleihe Endgerät

Sollten weniger Geräte als Anträge zur Verfügung stehen, entscheidet die Schulleitung nach Bedürftigkeit.