Grundlage der Demokratiebildung sind das Grundgesetz und die Landesverfassung. „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt“ – Artikel 1 des Grundgesetzes ist für uns Maßstab für das gesamte Schulleben. Es ist unsere Verpflichtung, diese Werte täglich im Schulalltag zu leben.

Seit dem Schuljahr 2019/20 gilt in Baden-Württemberg zudem der „Leitfaden Demokratiebildung (https://km.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-km/intern/PDF/Publikationen/Schulartuebergreifend/2023_Demokratiebildung.pdf)