An den Wentzinger-Schulen gehen wir als Schulgemeinschaft respekt- und rücksichtsvoll miteinander um. Wir wünschen uns Zivilcourage von allen, so dass niemand gefährdet wird und körperliche oder verbale Gewalt keinen Platz haben.
Präambel der Schul- und Hausordnung für die Wentzinger-Schulen
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Sie finden hier als PDF 1. die Schul- und 2. die Hausordnung und die 3. die Digitalordnung.
I. Verhaltensregeln auf dem Schulgelände
1. Schüler*innen haben das Recht ungestört zu lernen, Lehrer*innen haben das Recht ungestört zu unterrichten, deshalb verhalten sich alle leise, rücksichtsvoll und freundlich.
2. Anweisungen von Lehrkräften sowie allen weiteren an den Wentzinger-Schulen Beschäftigten müssen erfüllt werden.
3. Rennen und Toben sowie Verhalten, mit dem man sich selbst oder andere gefährdet, sind im Schulhaus nicht erlaubt.
4. Schuleigentum wird sorgfältig behandelt.
5. Drogen sind im Haus und auf dem Schulgelände verboten.
6. Für unsere lebenswerte Schule sind alleverantwortlich, deshalb halten wir Klassenzimmer, Gänge und Flure sauber.
7. Gegenstände, die andere gefährden können, dürfen nicht mitgebracht werden, dies gilt auch für Attrappen dieser gefährlichen Gegenstände.
8. Nur von der Schulleitung genehmigte Plakate dürfen im Schulhaus aufgehängt werden.
II. Zugang zur Schule
Das Schulgelände ist verkehrsberuhigt, alle fahren höchstens Schritttempo und achten auf die Sicherheit der Anderen.
III. Vor dem Unterricht
1. Das Schulhaus wird um 7.15 Uhr geöffnet und um 17.00 Uhr geschlossen (freitags um 14.00 Uhr).
2. Gymnasium:
In der Zeit von 7.15 Uhr bis 7.30 Uhr halten sich Schüler*innen nur im
Eingangsbereich Z 200 auf. Ab 7.30 Uhr werden die Klassenzimmer geöffnet. Bei Unterricht in Fachräumen warten die Schüler*innen vor den Trakten.
Realschule:
In der Zeit von 7.15 Uhr bis 7.40 Uhr halten sich Schüler*innen nur im Eingangsbereich Z200 auf. Ab 7.40 Uhr werden die Trakte geöffnet. Bei Unterricht in Fachräumen warten die Schüler*innen vor den Trakten.
IV. In den Pausen
1. Während der großen Pausen halten sich alle Schüler*innen in Z200 oder auf dem Pausenhof der Schule auf.
Die Tische und Bänke im Bereich Z300 dürfen ab Klasse 9 in den großen Pausen als Ruhe- und Arbeitsplätze genutzt werden.
2. Der Fahrradkeller ist kein Aufenthaltsbereich. Um Vandalismus zu verhindern wird diese Regel von allen streng befolgt.
3. Weitere Aufenthaltsbereiche:
Unterstufe:
Schüler*innen aus der Unterstufe Klasse 5-7 dürfen das Schulgelände erst nach Unterrichtsende verlassen.
Mittelstufe:
Schüler*innen ab der Jahrgangsstufe 8 dürfen das Schulgelände in den Pausen nach schriftlichem Einverständnis der Eltern verlassen.
Oberstufe:
Den Kursstufenschüler*innen stehen zusätzlich die beiden Aufenthaltsräume in Z300 und Schüler*innen ab Klasse 11 die Dachterrasse zur Verfügung.
4. Jegliches Verlassen des Schulgeländes geschieht auf eigene Verantwortung und Gefahr.
5. Am Ende der Pause begeben sich alle Schüler*innen in ihre Trakte, bei Unterricht in Fachräumen wird vor dem Trakteingang gewartet.
6. In den Mittagspausen dürfen die Tische und Sitzgelegenheiten in den Z-Bereichen von allen Schüler*innen ab Klassenstufe 8 genutzt werden. Die Klassenzimmer bleiben geschlossen.
7. Im Ganztag angemeldete Schüler*innen der Klassenstufen 5-7 halten sich in der Mittagspause (auch bei Entfall der 6. Stunde) im Ganztagsbereich auf. Ein Aufenthalt im restlichen Schulgelände ist aus Aufsichtsgründen nicht erlaubt.
8. Schüler*innen der Klassen 5-7, die nicht im Ganztag angemeldet sind, verlassen in der Mittagspause (auch bei Entfall der 6. Stunde) nach Unterrichtsende das Schulgelände.
V. Nutzung elektronischer Geräte
Die Nutzung elektronischer Geräte auf dem Schulgelände wird in der Ordnung „Nutzung elektronischer Geräte“ geregelt.
VI. Nutzung der Angebote zum freien Arbeiten
1. Die Bänke und Tische im Bereich Z200 und Z300 dürfen außerhalb der großen Pausen von allen zum freien Arbeiten genutzt werden. In der Mittagspause gilt die Einschränkung, dass die Unterstufe das Schulhaus verlassen oder sich im Ganztag anmelden muss.
2. Die Arbeitsplätze in den Trakten dürfen im Rahmen des Unterrichts frei genutzt werden.
3. Der Oberstufenarbeitsraum steht den Schüler*innen der K1 und K2 für die Vor- und Nachbereitung des Unterrichts zur Verfügung.
VII. Verhalten in der Mensa
Die Mensa ist besonders in der Mittagszeit ein Pausentreffpunkt, an dem viele Schüler*innen sich vom Unterricht erholen wollen und in Ruhe ein Mittagessen einnehmen möchten. Aus diesem Grund wird ein respektvoller Umgang miteinander (insbesondere beim Anstehen) und mit den Lebensmitteln erwartet. Dazu gehört auch, dass jeder und jede darauf achtet den Platz sauber und ordentlich zu verlassen.
VIII. Verhalten in der Stadtteilbibliothek
Die Stadtteilbibliothek ist in das Schulhaus integriert, ist aber kein Aufenthaltsraum. Nutzer*innen müssen sich an die Bibliotheksordnung halten.
IX. Verhalten im Alarmfall
1. Im Alarmfall ist den Anweisungen der Lehrkraft Folge zu leisten. Die Klassen versammeln sich an ihren zugewiesenen Plätzen. Feuerwehrzufahrten sind frei zu halten.
2. Der Alarmfall wird durch die Schulleitung, durch die Feuerwehr oder die Polizei beendet.
Stand: 01/2026
