Krankmeldung von Schüler*innen

  • Entschuldigungspflichtig sind für minderjährige Schüler/innen die Erziehungsberechtigten und diejenigen, denen Erziehung und Pflege eines Kindes anvertraut ist, volljährige Schüler/innen für sich selbst. Die Entschuldigungspflicht ist spätestens am zweiten Tag der Verhinderung fernmündlich, elektronisch oder schriftlich zu erfüllen. Im Falle elektronischer oder fernmündlicher Verständigung der Schule ist die schriftliche Entschuldigung binnen drei Tagen nachzureichen.“ (siehe auch §2 Schulbesuchsverordnung)
  • Dies gilt unabhängig davon, ob der/die Schüler/in noch länger krank ist.
  • Vorzugsweise sollte die Krankmeldung am Morgen nicht telefonisch, sondern via Email an die Adresse: ‘schuelerkrankmeldung@wentz-gym.de’ erfolgen. Telefonische bzw. elektronische Krankmeldungen werden vom Sekretariat an den/die Klassenlehrer/in bzw. Tutor/in weitergeleitet.
  • Zur schriftlichen Entschuldigung werden die Fehlzeiten in das gelbe Heft/den Schulplaner eingetragen und einer/einem Erziehungsberechtigten unterschrieben, von dem/der Klassenlehrer/in gegengezeichnet und die Fehlzeit im digitalen Klassenbuch als entschuldigt eingetragen.
  • Eine verspätete Entschuldigung ist grundsätzlich keine gültige Entschuldigung mehr, so dass die SuS dann unentschuldigt fehlen. Die einzige Ausnahme ist, dass die Eltern unverschuldet die Entschuldigung verspätet eingereicht haben, weil sie z.B. durch einen Krankenhausaufenthalt daran gehindert waren. Es ist Sache der Eltern, dies nachzuweisen.


Für die Kursstufe gilt darüber hinaus:

  • Jede Fehlzeit (also auch eine Einzelstunde!) ist in das grüne Heft einzutragen, eine Zeile pro Fehlstunde und von dem/der Tutor/in abzuzeichnen.
  • Bei ganztägigem oder mehrtägigem Fehlen kann die Fehlzeit in einer Zeile zusammengefasst werden. Die Fachlehrer/innen melden Unregelmäßigkeiten im Verhalten, speziell auch versäumte Klausuren, unmittelbar dem/r Tutor/in.
  • Der/die Tutor/in trägt die entschuldigten Fehlzeiten im digitalen Klassenbuch ein und markiert nicht entschuldigte Fehlzeiten als „unentschuldigt“.

Die gelben/grünen Hefte bzw. der Schulplaner müssen von den Schüler/innen sorgfältig geführt und jederzeit vorlegbar sein. Sie werden zu Beginn des Schuljahres unentgeltlich ausgegeben. Bei Verlust eines Heftes muss auf dem Sekretariat ein neues gegen eine Gebühr von 5€ erworben werden und die Fehlzeiten anhand des digitalen Klassenbuchs nachgetragen werden. Führt ein/e Schüler/in trotz mehrfacher Aufforderung durch die unterrichtenden Lehrer/innen bzw. den/die Tutor/in sein Heft nicht, ist ein Termin bei der Direktion zu vereinbaren.

ENTLASSUNGEN AUS DEM UNTERRICHT AUS KRANKHEITSGRÜNDEN

  • Eine vorzeitige Entlassung aus dem Unterricht ist nur nach persönlicher schriftlicher Abmeldung auf dem Sekretariat möglich.
  • Die Fachlehrkraft trägt die Entlassung aus dem Unterricht in das gelbe Heft oder den Planer ein.
  • Nach Eintragung der Genehmigung durch die Lehrkraft, geht der/die Schüler/in zum Sekretariat, wo geprüft wird, ob Betreuungspersonen zu Hause sind, ob das Kind alleine nach Hause gehen kann oder ob es ggf. in der Schule warten muss.
  • Nach Bestätigung durch das Sekretariat ist der/die Schüler/in nach Hause zu entlassen, die Eltern bestätigen dies durch Unterschrift.
  • Kursstufenschüler/innen füllen im Sekretariat ein blaues Formular aus. Nach Überprüfung durch das Sekretariat und Genehmigung durch die Schulleitung wird das Formular an den/die Tutor/in weitergeleitet, der/die die Entlassung im digitalen Klassenbuch entschuldigt.

FEHLEN BEI LEISTUNGSFESTSTELLUNGEN

  • Die Lehrkraft entscheidet, ob bei entschuldigtem Fehlen eine Leistungsfeststellung neu angesetzt wird.
  • Bei unentschuldigtem Fehlen ist nach der Notenbildungsverordnung eine 6 bzw. 0 Punkte zu geben. (Hier hat die Lehrkraft keinen Spielraum.)

BEURLAUBUNGEN VON SCHÜLER/INNEN

Bei vorhersehbarem Fehlen (z.B.: Arzttermine, familiäre Termine, religiöse Feiertage, …) müssen sich die Schüler/innen mit einem schriftlichen Antrag rechtzeitig vorher beurlauben lassen:

  • Beurlaubungen für einzelne Stunden: durch den/die Fachlehrer/in
  • Beurlaubungen für bis zu zwei ganze Tage: durch den/die Klassenlehrer/in
  • Beurlaubungen für mehr als zwei Tage oder für Tage unmittelbar vor oder nach einem zusammenhängenden Ferienabschnitt: nur durch die Direktion, die dann den/die Klassenlehrer/in informiert.

Unabhängig davon gilt für die Kursstufe, dass jede Beurlaubung auf dem Sekretariat zu beantragen und dann im digitalen Klassenbuch mit dem Grund ‘Beurlaubung’ einzutragen ist. Das Sekretariat leitet dann den genehmigten Beurlaubungsantrag an den/die Tutor/in weiter, der/die dann die Beurlaubung im digitalen Klassenbuch entschuldigt. (Beurlaubungen können nur von dem/der Tutor/in entschuldigt werden.)

Erlaubte Beurlaubungen wegen religiöser Feiertage:

  • Für Schüler/innen christlichen Glaubens jeweils am Tag nach der Erstkommunion, der Konfirmation und der Firmung.
  • Für Schüler/innen muslimischen Glaubens jeweils ein Tag am Fest des Fastenbrechens und des Opferfestes.
  • Weitere Festtage anderer Religionen nach Schulbesuchsverordnung, bzw. Rücksprache mit der Schulleitung.
  • Zwei Tage der Besinnung und Orientierung für Schüler/innen der Klassenstufe 10 und der Jahrgangsstufe 2 der Kursstufe.

ATTESTPFLICHT

Fehlt ein/e Schüler/in mehrfach unentschuldigt oder bestehen begründete Zweifel an den Entschuldigungen, vor allem bei Klassenarbeiten/Klausuren, kann die Direktion nach Einzelfallprüfung eine Attestpflicht für den/die Schüler/in verhängen.

Das unentschuldigte Fehlen bei einer Leistungsüberprüfung führt automatisch zu einer Bewertung mit einer 6 bzw 0 Punkten (Notenbildungsverordnung § 8 Abs.5).

Bei längeren Erkrankungen unmittelbar vor einer Klassenarbeit/Klausur sollte umgekehrt genau abgewogen werden, inwieweit die Teilnahme möglich und verantwortbar ist. Jede/r Schüler/in muss die Chance haben, den versäumten Stoff nachholen zu können. In Situationen, in denen Schüler/innen nicht die Möglichkeit hatten, den Stoff nachzuholen, sollte auf Nachschreiben oder eine anderweitige Prüfung ausgewichen werden.